Erholungsurlaub

Erholungsurlaub

Für alle Arbeitnehmer im ?ffentlichen Dienst besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen.

Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr, wobei an unserer dafabet888官网,大发dafa888 sogenannter ?Resturlaub“ noch bis zum 30. September des darauffolgenden Jahres angetreten werden kann. Au?erdem ist es m?glich, einen Teil seines Urlaubs (bis zu 6 Tage) in entsprechendes Zeitguthaben umzuwandeln. Urlaub ?im Voraus“ gibt es natürlich nicht. Urlaubstage sind alle Kalendertage, an denen betriebsüblich oder dienstplanm??ig gearbeitet wird. Grunds?tzlich hat man eine Wartezeit von sechs Monaten ab Einstellung, bis ein Anspruch geltend gemacht werden kann. Aus ?besonderen Gründen“ kann Urlaub allerdings auch schon vorher gew?hrt werden.

Wenn das Arbeitsverh?ltnis im Laufe eines Jahres beginnt, so bemisst sich der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat des Arbeitsverh?ltnisses auf ein Zw?lftel des Urlaubsanspruchs.

Natürlich muss der Urlaub rechtzeitig jeweils schriftlich beim Vorgesetzten beantragt und auch genehmigt werden (grüne Urlaubskarte). Ungenehmigt in Urlaub zu gehen oder den Urlaub eigenm?chtig über den genehmigten Termin hinaus zu verl?ngern bedeutet ?eine besondere Beharrlichkeit in der Arbeitsverweigerung“ und kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Urlaubswünschen der Besch?ftigten ist zu folgen, soweit ?keine betrieblichen Gründe“ entgegenstehen.

Wenn keine Einigung in der Urlaubsfrage zu erzielen ist, kann der Personalrat eingeschaltet werden.

Erkrankt man w?hrend des Urlaubs, so werden die durch ?rztliche Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung nachgewiesenen Tage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.

Schwerbehinderte erhalten zus?tzlichen Erholungsurlaub. Genauere Informationen kann euch die Vertrauensperson der Schwerbehinderten dazu geben.